Anspruchsberechtigter Personenkreis

Die Leistung richtet sich an noch nicht eingeschulte Kinder, die in einem oder mehreren Bereichen der Entwicklung Störungen oder Beeinträchtigungen aufweisen und in Folge dessen in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Dazu gehören Kinder mit:

  • einer diagnostizierten Behinderung/drohenden Behinderung
  • allgemeinen Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsstörungen sowie einem Entwicklungsrisiko aufgrund von medizinischen Beeinträchtigungen
  • Auffälligkeiten im Sozial- und emotionalen Bereich (Kontakt, Selbstvertrauen, Interaktionsverhalten, Emotionsregulation)
  • Auffälligkeiten im kognitiven Bereich (z.B. Lernverhalten, Aufgabenverständnis, Handlungsplanung)
  • Wahrnehmungsbeeinträchtigungen/Wahrnehmungsstörungen
  • Verzögerungen in der Sprachentwicklung
  • motorischer Unruhe, Impulsivität
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Auffälligkeiten und Einschränkungen in der Motorik/den Bewegungsabläufen

Wir wünschen uns:

  • dass jeder kleine Mensch mit seinen persönlichen Voraussetzungen ein selbstbestimmter, selbstbewusster und zufriedener großer Mensch wird.

Weitere Infos zum Thema Frühförderung finden Sie hier.